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Schmerzensgeld Schoenheits OP Ennepetal
:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "BAUCHSTRAFFUNG" ::
Bild-Zeitung vom 8. Mai 2008 – Bauchstraffung
Mendener Zeitung vom 7. Juni 2007 – Bauchstraffung
SCHÖNHEITS-OP GING SCHIEF
Nach Bauchstraffung in Essen blieben schmerzende Narbe und Depressionen. Berufung gegen zu niedrigen Schadensersatz für 31-jährige Mendenerin folgt.
Menden – „Ich gehe nicht mehr freiwillig unter Leute. Wenn ich das Haus verlasse, dann nur meinen Kindern zuliebe.“ Die 31-jährige Lara M. aus Menden (Name von der Reaktion geändert) leidet unter schweren Depressionen, seit sie sich im Oktober 2004 in der Universitätsklinik Essen den Bauch straffen ließ. „Ich habe zwei Kinder und nach der zweiten Schwangerschaft war klar, dass mein Bauch nie wieder so aussehen würde wie vorher.
“ Die Möglichkeit einer Brauchstraffung ging Lara M. nicht mehr aus dem Kopf. „Und als ich dann eine Freundin zu einem Schönheitschirurgen begleitete, befragte ich ihn spontan zu meinem Fall.“ Mann könne eine Bauchstraffung vornehmen, bekam Lara M. zu hören. Wiederholt erhielt die damals 29-Jährige auf die Frage, ob die Narbe auch wirklich soweit in Richtung Schambein verlegt werden könne, so dass sie wieder Hüfthosen und Bikinis tragen könne, eine positive Antwort. Nach dieser Aussage stand einer Operation nichts im Wege. Schon kurz nach der OP begann Lara M. aber zu zweifeln, ob die Bauchstraffung nach ihren Vorstellungen verlaufen sei. „Die Narbe war unregelmäßig und schmerzte und lag viel zu hoch.“
Zuerst beruhigte man die Patientin, die Lage der Narbe würde sich noch ändern, dies trat aber nicht ein. So schaltete Lara M. schließlich einen Anwalt ein. „Ich wusste mir einfach nicht mehr zu helfen, die Depressionen wurden immer schlimmer. Und die Narbe schmerzte so sehr, dass ich bestimmte Bewegungen nicht mehr machen konnte.“ So klagte Lara M. gegen den ausführenden Chirurgen und fordere Schmerzensgeld und eine Schmerzensgeldrente. „Aber die Anwältin des Chirurgen hat direkt alles abgewiegelt und gesagt, ihr Mandant habe keine Fehler begangen“, berichtet Lara M. vom Prozess vor dem Landgericht Essen. Das eingeholte Gutachten von der Klink für plastische Chirurgie am Universitätsklinikum Aachen bestätigt aber, dass die gewählte Schnittführung und die so entstandene Narbe „nicht dem guten Standart der plastischen Chirurgie“ entspricht. Dennoch ist das Urteil für Lara M. negativ ausgefallen. Der Marler Patientenanwalt Stefan Hermann, der Lara M. vertritt, äußerte sich zum Urteil des Essener Landgerichtes wie folgt: Die ausgeurteilte Summe ist in jeder Hinsicht inakzeptabel, um nicht zu sagen lächerlich. Für uns steht heute schon fest, dass wir in jedem Fall in Berufung gehen werden.
Bild-Zeitung vom 31. Mai 2007 – Bauchstraffung
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IHREN BIKINI HAT SIE SCHON SEIT ÜBER ZWEI JAHREN NICHT MEHR GETRAGEN. |
Bild-Zeitung vom 03. Februar 2006 – Bauchstraffung
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DIESE SCHÖNE FRAU IM OP VERSTÜMMELT. |





